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Elektronische Signatur

Eine elektronische Signatur ist im weitesten rechtlichen Sinne jede Information, die an ein Dokument angehängt wird und die Zustimmungsabsicht des Unterzeichners anzeigt – von einem getippten Namen oder einem gemalten Kringel bis zu einem kryptografisch abgesicherten Siegel. Die EU-Verordnung eIDAS sortiert diese in Stufen ein, und die Unterscheidung zählt, wenn eine Signatur später Bestand haben muss.

Eine einfache elektronische Signatur (SES) ist die Grundstufe: ein eingefügtes Bild einer handschriftlichen Unterschrift, ein Häkchen, eine E-Mail-Bestätigung. Eine fortgeschrittene Signatur (AES, nicht zu verwechseln mit der Chiffre) ist eindeutig mit dem Unterzeichner verbunden und erkennt spätere Manipulationen. Eine qualifizierte elektronische Signatur (QES) ist die stärkste Stufe, erstellt mit einem zertifizierten Gerät und einem qualifizierten Zertifikat, und sie hat in der EU dieselbe rechtliche Wirkung wie eine handschriftliche Unterschrift. Höhere Stufen brauchen einen vertrauenswürdigen Identitätsanbieter; die einfacheren nicht.

Für alltägliche Vereinbarungen reicht oft eine sichtbare Signatur, die auf die Seite gesetzt und verflacht wird. Diese Markierung auf dem eigenen Gerät anzubringen bedeutet, dass das Dokument – und alles, wozu es dich verpflichtet – nie einer Signaturplattform offengelegt wird, bevor du dich zum Versand entscheidest.